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Ihre Kanzlei
aus Schleswig
für Arbeits-, Familien-
und Strafrecht

Willkommen bei der Anwaltskanzlei Husfeld – Ihre erste Anlaufstelle für rechtliche Angelegenheiten in den Bereichen Arbeits-, Familien- und Strafrecht in Schleswig! Als erfahrene Rechts- und Fachanwälte haben wir uns auf verschiedene Rechtsbereiche spezialisiert, um Ihnen eine optimale Vertretung zu bieten. Wir sind der Überzeugung, dass eine Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete für eine hochwertige Beratung und Vertretung unerlässlich ist. 

Wir sind seit Januar 2024 aus der ehemaligen Societät Becker hervorgegangen und betreuen und beraten unsere Mandanten seitdem als erfahrenes Fachanwaltsteam. Wir werden dabei von unseren qualifizierten Fachkräften unterstützt, die über langjährige Kanzlei-Erfahrung verfügen.

Für Beratungs- und Besprechungstermine stehen wir Ihnen auch außerhalb unserer offiziellen Bürozeiten bzw. bei Bedarf auch an einem von Ihnen bevorzugten Ort zur Verfügung.

Wir lassen Sie nicht im Stich. Dafür stehen wir Ihnen sowohl außergerichtlich, als auch im gerichtlichen Verfahren zur Seite. Im gerichtlichen Verfahren vertreten wir Sie mit Nachdruck und können uns aufgrund unserer Expertise und langjährigen Erfahrung erfolgreich für die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen einsetzen. Im außergerichtlichen Bereich suchen wir gemeinsam mit Ihnen und den beteiligten Parteien nach Lösungen für Ihre rechtlichen Interessen, um einvernehmliche und tragfähige Ergebnisse zur Vermeidung langwieriger und kostenintensiver Verfahren zu erzielen.

Unsere Schwerpunkte
Kompetenzen
Arbeitsrecht

Die Kanzlei Husfeld bietet umfassende Beratung und Vertretung in den verschiedenen arbeitsrechtlichen Bereichen, darunter Arbeits- und Aufhebungsverträge, Kündigung und Kündigungsschutz, Urlaub, Arbeitszeugnis und sonstige arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Rechtsanwalt Husfeld setzt die Interessen unserer Mandanten mit seiner langjährigen Erfahrung in diesen vielfältigen Arbeitsrechtsbereichen effektiv durch, sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Arbeitgeber.

Familienrecht

Unsere ebenfalls auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten wie Scheidung, Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Sorge- und Umgangsrecht. Gerne fertigen wir für Sie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen bzw. Eheverträge. Daneben steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gubitz auch als erfahrene Mediatorin bei schwierigen erb- oder familienrechtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung.

Strafrecht

Rechtsanwalt Husfeld bietet ebenfalls kompetente Beratung und Vertretung im Bereich des Strafrechts. Darunter fällt die Strafverteidigung im Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren sowie in der Rechtsmittelinstanz. Als erfahrener Fachanwalt setze ich mich engagiert für die Rechte meiner Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten ein. Das Leistungsspektrum umfasst u.a. Kapitaldelikte, Körperverletzungsdelikte, Betäubungsmittelstrafsachen, Eigentumsdelikte, Sexualdelikte, Jugendstrafsachen.

Wir stellen uns vor
Rechtsanwälte
Sönke Husfeld

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeits-,
Familien- und Strafrecht

Mehr erfahren
Claudia Gubitz

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin
in Anstellung

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Hilfen und Informationen
Kosten

Anwälte können ihre Dienstleistungen nicht unentgeltlich erbringen und sind daher standesrechtlich verpflichtet, Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu erheben. Gerne informieren wir Sie vorab über die voraussichtlich entstehenden Gebühren bzw. das Kostenrisiko.

Während einer Erstberatung können wir nicht nur die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens bewerten, sondern auch einen Überblick über mögliche Kostenrisiken geben, für den Fall, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich oder gerichtlich verfolgen wollen.

Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln haben möglicherweise Anspruch auf staatliche Unterstützung. Wir prüfen gerne, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe, Pflichtverteidigung oder andere Formen der finanziellen Unterstützung (z.B. über eine Rechtschutzversicherung) vorliegen.

Vor der Erstberatung bei uns prüfen Sie bitte, ob Ihnen ein Anspruch auf Bewilligung von Beratungshilfe zukommt. Dabei wollen Sie bitte beachten, dass Beratungshilfe vorab beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen ist.

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